2018 erschien der Film ‚Der zweite Anschlag‘. Der Begriff des zweiten Anschlags wird im Film verwendet, um auf den medialen, polizeilichen und öffentlichen Umgang mit Berichten über Rassismus und Rassismuserfahrungen im Zusammenhang mit rassistischen Angriffen hinzuweisen. Ein zweiter Anschlag ist es etwa, wenn Familienangehörige von Ermordeten als potentielle Täter*innen behandelt werden.
In dem Film ‚Der zweite Anschlag‘ der Regisseurin Mala Reinhardt berichten unter anderem İbrahim Arslan, Osman Taşköprü und Mai Phương Kollath jeweils von rassistischen Anschlägen. Bei dem Anschlag auf die Familie Arslan in Mölln 1992 verstarben drei Familienmitglieder. 2001 wurde Süleyman Taşköprü durch den ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ (NSU) in Hamburg ermordet. Mai Phương Kollath überlebte 1992 das Pogrom beim sogenannten Sonnenblumenhaus in Rostock-Lichtenhagen. Im Film ‚Der zweite Anschlag‘ wird der Umgang mit Opfern und Angehörigen thematisiert, die polizeilich, medial und gesamtgesellschaftlich nach der Tat weiteren Rassismus erlebten. So nutzten etwa Medien teilweise rassistische Bezeichnungen. Familienangehörige wurden zudem zum Teil als potentielle Täter*innen in Betracht gezogen. Die betroffenen Akteur*innen im Film verwenden den Begriff des zweiten Anschlags, um auf diese wiederholte Erfahrung der Ausgrenzung, der Abwertung, der negativen Darstellung und der erneuten Gefährdung hinzuweisen.
Der NSU war ein terroristisches Netzwerk von Neonazis, das gezielt migrantische Inhaber von Ladengeschäften ermordete. Die Mordserie begann im Jahr 2000 als der Blumenhändler Enver Şimşek in Nürnberg ermordet wurde. Bis 2010 wurden neun weitere Menschen durch Angriffe des NSU ermordet. Im Handeln von Polizei, Justiz und anderen Behörden zeigte sich ein Nichtwissen über die erhöhte Gefährdung von Menschen, die Rassismus erleben. So wurde etwa der 2004 in der Keupstraße in Köln verübte Nagelbombenanschlag mit 22 zum Teil schwerverletzten Menschen erst 2011 durch die Selbstenttarnung des NSU ebendiesem zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt war gegen die Opfer und ihre Angehörigen ermittelt worden, da ihnen kriminelle Aktivitäten zugeschrieben wurden. Dass Rassismus so lange als Tatmotiv nicht näher verfolgt wurde, lässt darauf schließen, dass Rassismus in der Arbeit der Polizei nicht als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden wird.
2026 wurden in einem umfangreichen Abschlussbericht die Ergebnisse einer differenzierten empirischen Untersuchung mit dem Titel ‘Institutionen und Rassismus‘ (InRa) veröffentlicht. Die Ergebnisse verweisen beispielsweise darauf, dass Rassismus von der Polizei selbst kaum wahrgenommen und reflektiert wird. Zudem wird im Bericht darauf verwiesen, dass die Polizei kaum in der Lage ist, rassistische Vorkommnisse innerhalb der Polizei kritisch zu thematisieren, da es an internen Strukturen mangelt, die eine entsprechende kritische Auseinandersetzung ermöglichen würden. Die Bundespolizei veröffentlichte eine Stellungnahme, die sich gegen den InRa-Abschlussbericht wendete und ein Misstrauen gegen die methodische Anlage der Studie und ihre Ergebnisse zum Ausdruck brachte. Von InRa wiederum wurde diese Einschätzung zurückgewiesen und als Teil des problematischen Umgangs von Institutionen mit Rassismus beschrieben. Denn: Die Weigerung, Rassismus zum Thema zu machen, ist das wirksamste Mittel, die Fortführung von Rassismus zu ermöglichen.
Auch die im Rahmen von WueRD geführten Interviews verweisen darauf, dass Personen, die rassistisch diskriminiert werden, damit konfrontiert werden, dass ihre Erfahrungen missachtet werden. Dieses Erleben wird in der rassismuskritischen Wissenschaft unter anderem mit dem Begriff des sekundären Rassismus beschrieben. Dieser Begriff verweist auf Momente des Absprechens und Infrage Stellens von Rassismuserfahrungen und deren Schilderungen. Er ermöglicht wie auch der Ausdruck des zweiten Anschlags eine kritische Auseinandersetzung mit dem Nicht-Ernstnehmen, dem Bagatellisieren und dem Leugnen von Rassismus und Rassismuserfahrungen.