Öffentliche Orte sind potenziell Orte, die von Gefahren geprägt sind, die aber nicht jede Person gleichermaßen betreffen. Dies gilt auch für die Bewegung durch und im öffentlichen Raum. Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad, im öffentlichen Nahverkehr, im Taxi oder im privaten Auto ist mit der Gefahr möglicher Rassismuserfahrungen verknüpft. Rassistisch diskriminierbare Personen entwickeln Strategien des Umgangs mit (möglichen) Rassismuserfahrungen.
Öffentliche Orte sind von Regeln geprägt. Auf der Straße oder im Bus gibt es offizielle und inoffizielle Verhaltensvorschriften. Es gilt nicht nur was zum Beispiel auf Schildern steht. In Blicken und auch darin, wie eine Person angesprochen wird, oder durch das Zeigen von Respekt oder Missachtung werden die inoffiziellen Regeln an öffentlichen Orten deutlich. Die Wissenschaftlerin Sally Mary Riedel zeigt 2025 in ihrer Studie zum Erleben des öffentlichen Raums durch Schwarze muslimische Jugendliche, dass diese ein Wissen über die Alltäglichkeit rassistischer Zuschreibungen haben. Sie wissen, dass sie etwa als gefährlich, nicht deutschsprechend oder kriminell wahrgenommen werden. In den Ausführungen der von ihr befragten Mamu wird deutlich, wie sie die Bahn in Hamburg als Ort rassistischer Abwertung erlebt. Das Auto hingegen beschreibt Mamu als sicheren Raum, in dem sie sich wohler fühlt und damit als sichereres Verkehrsmittel. Riedel hebt hervor, dass Mamu Strategien für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entwickelt hat. Zum Beispiel tut sie so, als würde sie telefonieren, um zu zeigen, dass sie Deutsch kann und damit möglichen Beleidigungen oder Abwertungen zuvorzukommen kann.
Auch im Rahmen von WueRD befragte Personen berichten von unterschiedlich erlebten Gefahrensituationen im öffentlichen Raum, sei es, wenn sie mit dem Fahrrad, zu Fuß oder in der Bahn unterwegs waren, in denen sie rassistische An- und Übergriffe erlebt haben. Ein gemeinsames Kennzeichen der verschiedenen Fortbewegungsformen ist es, dass man dabei den Blicken, Zuschreibungen und Abwertungen anderer Menschen nicht oder nur sehr begrenzt ausweichen kann. Fahrten im eigenen Pkw oder im Taxi können demgegenüber als Schutzraum erlebt werden, weil sie Distanz herstellen.
Es zeigt sich, dass es während der Nutzung von Verkehrsmitteln nicht nur darum geht von A nach B zu kommen, sondern auch darum, wie man sich verhält und sich darstellt. Wer hat die Macht, wer darf und traut sich wen wie anzugucken? Sich fortzubewegen bedeutet auch, an einer Aushandlung über informelle Regeln teilzunehmen. Dies gilt auch für Taxifahrten und Fahren mit privaten Pkws, an denen Rassismen ebenfalls bedeutsam sind. Wie einige der dargestellten Spurenelemente zeigen, kann Mobilität im öffentlichen Raum von gegenseitigem Respekt geprägt sein. Es kann aber auch zu rassistischen kommunikativen Vorfällen, vereinseitigenden Zuschreibungen und Abwertungen kommen. Auch rassismuserfahrene Taxifahrer*innen können während der Arbeit Gefährdung erleben. So wurde beispielsweise der Taxifahrer Bekir G. 1998 in Berlin von einem Fahrgast ermordet. 2024 veröffentlichte der Münchner Taxifahrer Mohammed H. ein Video in den sozialen Medien, das rassistische Beleidigungen durch einen Fahrgast dokumentiert. Mit der Veröffentlichung zeigte und dokumentierte er die mögliche und tatsächliche rassistische Gewalt, die Personen erleben (können), auf dem Weg zur Arbeit, zur Familie, zu traurigen oder schönen Aktivitäten und bei der Arbeit selbst.